Aufnahmeverfahren

Von der Anmeldung bis zum Austritt:

Grundsätzlich wird der Aufenthalt in drei Phasen gegliedert:
A: Eintritts- und Einlebephase Ab Eintritt bis längstens 1 Jahr
B: Gestaltungs- und Entwicklungsphase Ab ca. Jahr bis längstens Jahr
vor dem Austritt, mind. 1 Jahre.
C: Aus- und Übertrittsphase Spätestens mit erreichen des 8. Schuljahres oder spätestens Jahr vor dem Aus-/Übertritt.
Die Mindestaufenthaltsdauer im Tabor beträgt erfahrungsgemäss zwei Jahre.

  • Aufnahmeverfahren

  • Die Aufnahme erfolgt in der Regel jeweils auf das neue Schulsemester oder nach einer Ferienperiode, möglichst aber auf Beginn eines neuen Schuljahres.

  • Nach erster erfolgter telefonischer Kontaktnahme durch Sozialdienste, Versorger, Erziehungsberatungen, KJPD"s oder Eltern mit der Heimleitung, erfolgt die schriftliche provisorische Anmeldung und die Vereinbarung zu einem Erstgespräch.

  • Beim Erstgespräch nehmen die Eltern, das Kind / die Jugendlichen und ein Vertreter der einweisenden Behörde teil, sowie von der Institution die Heimleitung und Vertreter von Schule und Gruppe. Ziel ist das gegenseitige Kennenlernen und die Überprüfung der Möglichkeit für eine Platzierung.

  • Sind die Voraussetzungen gegeben, erfolgt innert kurzer Zeit eine Schnupperwoche auf der vorgesehenen Gruppe und Schulklasse. Sprechen keine klaren Gründe gegen eine Platzierung und sind die Voraussetzungen zur Zusammenarbeit und Platzierung erfüllt, kann die Aufnahmeplanung mit der definitiven Anmeldung und Kostengutsprache, sowie die Einleitung von Unterstützungsmassnahmen (Beistandschaft, Begleitungen, Therapien, usw.) erfolgen.

  • Die regionalen Gesichtspunkte bei der Aufnahme gewichten wir sekundär. Oftmals werden Kinder und Jugendliche aus anderen Teilen im Kanton Bern oder auch ausserkantonal bewusst an uns überwiesen, um eine gewisse räumliche Distanz zum bisherigen Lebenszusammenhang zu schaffen. Diese Distanz darf allerdings nicht zu weit sein, damit eine sinnvolle Zusammenarbeit gewährleistet bleibt.