Individuelle Förderung

Es besteht die Möglichkeit, einzelne Schüler oder Kleingruppen durch spezifische Begleitung zu fördern. Im sprachlichen Bereich durch ausgewiesene Fachpersonen im Bereich Logopädie. Die schulischen Fördermöglichkeiten orientieren sich dabei nach heilpädagogischen Grundsätzen (wie auch nach den Grundanforderungen im Volksschulgesetz), dem Lehrplan LP 21 des Kantons Bern für die Stufen im Zyklus 1 (ohne KG), 2 und 3, sprich Unter-, Mittel- und Realstufe , sowie nach den Anschlussmöglichkeiten der obligatorischen Schulzeit (weiterführenden Schulen und Berufsausbildung, im Lehr- und/oder EBA-Bereich der Wirtschaft oder IV). Wir bezeichnen drei schulische Förderungsansätze in den Bereichen Sozial-, Selbst- und Sachkompetenz:

A) Minimalkompetenz in den Grundfächern (Erlernen der Kulturtechniken)
B) Basiskompetenz auf Primar- und Realstufenniveau
C) Ergänzungskompetenz für weiterführende Schulen & Ausbildungen